Bei Streamcare steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Wir sind daher stets bemüht, Ihnen im Falle von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen den bestmöglichen Service zu bieten, um Ihr Anliegen zeitnah, korrekt und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten und abzuwickeln.

Garantie und Gewährleistung

Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.

Gewährleistung: Wir übernehmen die Gewährleistungsabwicklung (also die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung) nur für die bei uns gekaufte Ware. Jegliche reklamierte Ware wird von unseren geschulten Service-Technikern geprüft und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Es kann sein, dass die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) nicht realisiert werden kann, beispielsweise wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt wird oder auf absehbare Zeit vergriffen ist. Auch eine Einsendung an den Hersteller zur Schadensbegutachtung, Instandsetzung oder Reparatur ist unter Umständen notwendig, wenn nicht durch uns durchführbar. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich in diesem Falle die Bearbeitungszeit erhöhen kann, da wir auf die Bearbeitungszeit des Herstellers leider keinen Einfluss haben.

Im Gegensatz zur Gewährleistung handelt es sich bei der Herstellergarantie eines Artikels stets nur um eine freiwillige Leistung des jeweiligen Produktherstellers. Als Händler haben wir deshalb prinzipiell nichts damit zu tun und können nur bedingt Auskunft über die häufig sehr unterschiedlichen Garantiebedingungen anderer Unternehmen geben. Je nach Produkt und Hersteller kann es sein, dass wir die Abwicklung der Herstellergarantie übernehmen können, grundsätzlich müssen Kunden jedoch mit dem Produkthersteller selber in Kontakt treten. In Ausnahmefällen ist es uns möglich, aus Kulanz Waren an den Hersteller weiterzuleiten, ein Rechtsanspruch auf eine Garantieabwicklung durch uns besteht jedoch zu keinem Zeitpunkt. Auch auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Abwicklung haben wir keinen Einfluss.

Zweitbesitzer eines ursprünglich durch uns verkauften Produktes benötigen für eine Abwicklung im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung zwingend eine vom Erstkäufer unterschriebene, schriftliche Abtretungserklärung der Gewährleistungsrechte. Anderenfalls kann die Reklamation von uns nicht bearbeitet werden. Grund dafür ist, dass der Kaufvertrag nur zwischen uns und dem ursprünglichen Käufer besteht, während die Gewährleistungsrechte bei einem Weiterverkauf niemals automatisch auf einen neuen Besitzer übertragen werden. Ob eine Herstellergarantie auf einen neuen Besitzer transferiert werden kann bzw. automatisch übertragen wird oder von vornherein zum Produkt und nicht zum Besitzer gehört, hängt gänzlich von den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers ab.

Beweislastumkehr: Eine Besonderheit der gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung ist die sechs Monate nach dem Kauf endende Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an der Kunde im Falle einer Gewährleistungsreklamation nachweisen muss, dass ein für einen Defekt oder eine Fehlfunktion am Produkt ursächlicher Sachmangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war und nicht auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen oder später durch die Nutzung (auch sachgemäße Nutzung) entstanden ist. Nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird grundsätzlich angenommen, dass ersteres der Fall ist, sofern wir als Händler nicht das Gegenteil nachweisen können.

Kulanz bei der Beweislastumkehr:

Wir sind uns jedoch bewusst, dass es für Laien ziemlich schwierig sein kann, einen solchen vom Gesetz geforderten Nachweis zu erbringen, wenn es um komplexe elektronische Geräte und Hardware geht. Bei der Beurteilung von Gewährleistungsansprüchen verwenden wir bei Streamcare daher stets unseren gesunden Menschenverstand und verlangen von unseren Kunden im Allgemeinen keine komplizierten Nachweise oder Beweisführungen. Von diesem Entgegenkommen weichen wir nur dann ab, wenn Indizien auf eine unsachgemäße Handhabung (inkorrekte Montage, mutwillige oder fahrlässige Beschädigung usw.) schließen lassen.

Abwicklung Ihrer Reklamation

Bitte beachten Sie unbedingt genau die folgenden grundsätzlichen Hinweise, damit wir Ihre Rücksendung schnell bearbeiten können und ein reibungsloser Ablauf des Reklamationsprozesses gewährleistet werden kann:

  1. Schicken Sie den defekten Hardware-Artikel möglichst komplett mit Zubehör ein, das heißt mit allen Teilen, die Sie von uns bei der Lieferung auch erhalten haben. Von uns vormontierte Komponenten können in zusammengebautem Zustand zurück geschickt werden, während einzeln erworbene Bauteile und Produkte stets so zurückgesandt werden müssen, wie sie von uns ursprünglich ausgeliefert worden sind.
  2. Beachten Sie dringend ggf. am Produkt selber angebrachte oder im Handbuch erwähnte Handhabungshinweise zum Transport, um Ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden. Bei der Rücksendung von Computern, muss der Innenraum des Computergehäuses vollständig mit Verpackungsmaterial gefüllt werden. Besonders die Grafikkarte und der Prozessorkühler sind gut zu schützen, um eventuellen Beschädigungen dieser schweren Komponenten beim Transport vorzubeugen. Mainboards mit LGA-Sockeln und nicht durch Streamcare vormontiertem Prozessor müssen beispielsweise zwingend ausschließlich mit angebrachtem Sockelschutz und ohne verbaute CPU versendet werden. Bei Rückfragen oder Problemen hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Support.
  3. Unsachgemäß verpackte Waren werden kostenpflichtig zurückgesendet. Derartige Reklamationsaufträge können nicht bearbeitet werden und als defekt deklarierte Produkte nicht mehr ausgetauscht werden, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit bei ungeschütztem Versand beschädigt wurden und somit sämtliche Garantieansprüche verloren gehen.
  4. Nutzen Sie bei einem eigenmächtigen Versand ohne kostenfreie Paketmarke immer eine versicherte Versandmethode (also beispielsweise kein „DHL-Päckchen“) und verwenden Sie niemals Briefumschläge oder ähnlich unsichere Versandbehältnisse für die Rücksendung.
  5. Legen Sie eine möglichst ausführliche Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung bei. Dies erleichtert und beschleunigt die Abwicklung. Nutzen Sie hierfür das Reklamationsformular.

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